Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0889

2007/18/0889Verwaltungsgerichtshof12.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0889

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2007180889.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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