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2007/18/0794•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0794
2007/18/0794Verwaltungsgerichtshof16.12.2008
Besondere Rechtsgebiete Maßgebender Zeitpunkt örtliche Zuständigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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