Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0724

2007/18/0724Verwaltungsgerichtshof17.12.2010

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0724

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2007180724.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekutionen zu ersetzen.

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