Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0718

2007/18/0718Verwaltungsgerichtshof15.12.2009

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0718

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2007180718.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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