Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0689

2007/18/0689Verwaltungsgerichtshof22.03.2011

Regest

Auslegung Diverses VwRallg3/5 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0689

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2007180689.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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