Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0669

2007/18/0669Verwaltungsgerichtshof25.09.2009

Regest

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde "zu einem anderen Bescheid"

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0669

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2007180669.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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