Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0651

2007/18/0651Verwaltungsgerichtshof25.09.2009

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0651

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2007180651.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.