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2007/18/0631•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0631
2007/18/0631Verwaltungsgerichtshof25.09.2007
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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