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2007/18/0542•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0542
2007/18/0542Verwaltungsgerichtshof24.09.2009
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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