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2007/18/0523•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0523
2007/18/0523Verwaltungsgerichtshof22.04.2008
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund den Aufwand in Höhe von € 381,90 binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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