Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0504

2007/18/0504Verwaltungsgerichtshof02.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0504

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2007180504.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 51,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.