Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0480

2007/18/0480Verwaltungsgerichtshof09.11.2009

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0480

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2007180480.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das auf Ersatz der Umsatzsteuer sowie der Eingabengebühr gerichtete Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.