Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0409

2007/18/0409Verwaltungsgerichtshof06.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0409

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.09.2007
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2007:2007180409.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Antrag, ein Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof einzuleiten, wird als unzulässig zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.