Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0381

2007/18/0381Verwaltungsgerichtshof02.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0381

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2007180381.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 381,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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