Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0378

2007/18/0378Verwaltungsgerichtshof02.12.2008

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Instanzenzug sachliche Zuständigkeit sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0378

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2007180378.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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