Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0268

2007/18/0268Verwaltungsgerichtshof21.01.2010

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0268

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.01.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2007180268.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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