Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0262

2007/18/0262Verwaltungsgerichtshof11.12.2007

Regest

Besondere Rechtsgebiete Instanzenzug sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0262

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2007
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2007:2007180262.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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