Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0253

2007/18/0253Verwaltungsgerichtshof15.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0253

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2007180253.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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