2007/18/0248•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0248
2007/18/0248Verwaltungsgerichtshof03.11.2010
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Allgemein "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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