Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0241

2007/18/0241Verwaltungsgerichtshof12.04.2011

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0241

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2007180241.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Zweitbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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