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2007/18/0197•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0197
2007/18/0197Verwaltungsgerichtshof18.05.2007
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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