Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0189

2007/18/0189Verwaltungsgerichtshof19.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0189

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2007180189.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat den Bund Aufwendungen in der Höhe von € 51,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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