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2007/18/0120•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0120
2007/18/0120Verwaltungsgerichtshof24.04.2007
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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