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2007/18/0112•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0112
2007/18/0112Verwaltungsgerichtshof19.03.2009
Ende Vertretungsbefugnis Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung Zustellung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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