Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0112

2007/18/0112Verwaltungsgerichtshof19.03.2009

Regest

Ende Vertretungsbefugnis Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2007180112.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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