Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0080

2007/18/0080Verwaltungsgerichtshof20.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.01.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2007180080.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen

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