Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0063

2007/18/0063Verwaltungsgerichtshof23.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0063

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2007180063.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.