2007/18/0034•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0034
2007/18/0034Verwaltungsgerichtshof20.01.2009
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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