projekte
2007/18/0027•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0027
2007/18/0027Verwaltungsgerichtshof15.09.2010
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.