Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0014

2007/18/0014Verwaltungsgerichtshof02.10.2008

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2007180014.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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