Verwaltungsgerichtshof 2007/08/0301

2007/08/0301Verwaltungsgerichtshof20.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/08/0301

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2007080301.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) Aufwendungen in der Höhe von € 381,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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