Verwaltungsgerichtshof 2007/08/0208

2007/08/0208Verwaltungsgerichtshof01.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/08/0208

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.04.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2007080208.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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