Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0387

2006/21/0387Verwaltungsgerichtshof22.11.2007

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0387

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.2007
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2007:2006210387.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.