Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0332

2006/21/0332Verwaltungsgerichtshof29.04.2008

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0332

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2006210332.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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