Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0311

2006/21/0311Verwaltungsgerichtshof27.02.2007

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0311

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2007
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2007:2006210311.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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