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2006/21/0296•Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0296
2006/21/0296Verwaltungsgerichtshof24.10.2007
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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