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2006/21/0288•Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0288
2006/21/0288Verwaltungsgerichtshof26.09.2007
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 41, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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