Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0288

2006/21/0288Verwaltungsgerichtshof26.09.2007

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0288

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2007
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2007:2006210288.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 41, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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