Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0241

2006/21/0241Verwaltungsgerichtshof19.06.2008

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0241

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2006210241.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 900, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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