Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0169

2006/21/0169Verwaltungsgerichtshof20.12.2007

Regest

Besondere Rechtsgebiete Instanzenzug sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2007
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2007:2006210169.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.