Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0091

2006/21/0091Verwaltungsgerichtshof28.06.2007

Regest

Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.2007
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2007:2006210091.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.