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2006/21/0087•Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0087
2006/21/0087Verwaltungsgerichtshof31.08.2006
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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