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2006/21/0069•Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0069
2006/21/0069Verwaltungsgerichtshof24.10.2007
Besondere Rechtsgebiete Inhalt des Spruches Diverses Spruch und Begründung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von€ 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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