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2006/21/0067•Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0067
2006/21/0067Verwaltungsgerichtshof24.10.2007
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete Inhalt des Spruches Diverses Spruch und Begründung
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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