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2006/21/0050•Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0050
2006/21/0050Verwaltungsgerichtshof27.03.2007
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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