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2006/18/0507•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0507
2006/18/0507Verwaltungsgerichtshof31.03.2008
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 51,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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