Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0496

2006/18/0496Verwaltungsgerichtshof03.03.2008

Regest

Begründung Begründungsmangel Begründung von Ermessensentscheidungen Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0496

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2006180496.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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