2006/18/0486•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0486
2006/18/0486Verwaltungsgerichtshof07.07.2009
Besondere Rechtsgebiete Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 Verfahrensbestimmungen Ermessen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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