Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0486

2006/18/0486Verwaltungsgerichtshof07.07.2009

Regest

Besondere Rechtsgebiete Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 Verfahrensbestimmungen Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0486

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2006180486.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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