Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0471

2006/18/0471Verwaltungsgerichtshof02.09.2008

Regest

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0471

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.09.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2006180471.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Erstbeschwerdeführer hat dem Bund € 25,75 und die übrigen Beschwerdeführer haben dem Bund insgesamt € 25,75 jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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