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2006/18/0471•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0471
2006/18/0471Verwaltungsgerichtshof02.09.2008
Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Erstbeschwerdeführer hat dem Bund € 25,75 und die übrigen Beschwerdeführer haben dem Bund insgesamt € 25,75 jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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