Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0445

2006/18/0445Verwaltungsgerichtshof15.05.2007

Regest

Begründung von Ermessensentscheidungen Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Ermessen Ermessen VwRallg8 Verfahrensbestimmungen Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0445

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.2007
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2007:2006180445.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen..

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