Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0403

2006/18/0403Verwaltungsgerichtshof30.01.2007

Regest

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0403

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2007
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2007:2006180403.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer den Aufwand in Höhe von EUR 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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