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2006/18/0399•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0399
2006/18/0399Verwaltungsgerichtshof19.03.2009
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer den Aufwand in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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